Was bei Lieferdiensten zu beachten ist
Berlin – Brot, Fisch, Käse, Gemüse und noch vieles mehr: Der Einkaufszettel ist lang, und bis er abgearbeitet ist, kann es dauern. Wer keine Zeit oder keine Lust hat, nach Feierabend durch den Supermarkt zu hetzen, der kann sich Essen und Trinken auch nach Hause liefern lassen.
Das geht einfach: Auf der Website des jeweiligen Online-Supermarktes gibt man seine Bestellung auf, und ein Bote bringt sie an die Haustür. Der Käufer muss im Laden weder nach den Produkten suchen noch sich an der Kasse anstellen oder schwere Tüten nach Hause schleppen. Die Vorteile eines Lebensmittel-Lieferdienstes scheinen auf den ersten Blick ganz klar zu überwiegen. Aber es gibt ein paar Haken.
Transport birgt Risiken
«Die größte Herausforderung ist die Einhaltung der Kühlkette», sagt Ina Bockholt von der Stiftung Warentest in Berlin. So besteht die Gefahr, dass Kühlwaren wie Hähnchenbrust, Schlagsahne oder Mozzarella zu warm angeliefert werden. Ist die Kühlkette unterbrochen, können sich Keime vermehren. Die Folge: Die Lebensmittel verderben vorzeitig und sorgen bei einem Verzehr schlimmstenfalls für Erkrankungen. «Verbraucher sollten zu warme Produkte direkt beim Händler reklamieren, etwa per Telefon oder E-Mail», rät Bockholt.
Rechtliche Besonderheiten
Nicht nur zu warme Produkte können Kunden beanstanden, sondern zum Beispiel auch schimmelige Ware. «Der Kunde hat grundsätzlich ein sogenanntes Mängelgewährleistungsrecht», erklärt Christian Böttcher vom Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandwerks in Berlin. Dieses Recht kann je nach Lebensmittel-Lieferdienst unterschiedlich gestaltet sein. «Bei einigen Diensten kann mangelhafte Ware über die Kundenhotline beanstandet werden, bei anderen erfolgt die Reklamation direkt beim Boten», so Böttcher.
Ein sonst übliches 14-tägiges Widerrufsrecht ist bei Lebensmitteln aus Gründen des Gesundheitsschutzes ausgeschlossen. Das ist in
Paragraf 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Eine weitere mögliche Einschränkung bei Lebensmittel-Lieferservices: «Das Zeitfenster, in denen die Waren nach Hause geliefert werden, kann je nach Anbieter unterschiedlich sein», erklärt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Verpackung verursacht zusätzlichen Müll
Außerdem fällt durch die Lieferung Verpackungsmüll an. Online gekaufte Lebensmittel erreichen den Kunden entweder in Tüten oder in Mehrweg-Transportkisten. Mitunter kommt die Ware auch im Postpaket aus Pappe. «Häufig schützen Folien aus Kunststoff oder Packpapier Empfindliches wie Eier oder Glasflaschen zusätzlich vor Bruch», erläutert Bockholt. Händler, die teils in Papier und teils in Kunststoff verpacken, verursachen einen Müllmix, der für den Kunden oft mühsam zu sortieren ist. «Optimal ist es natürlich, wenn der Lieferdienst den Müll gratis wieder mitnimmt», so Bockholt. Verbraucher sollten sich danach bei ihrem Anbieter erkundigen.
Preiswerter ist der Einkauf im Supermarkt
Wirklich preisgünstig ist das Einkaufen von Lebensmitteln über einen Lieferdienst nicht. «Unmittelbar im Laden ist zumeist die Auswahl an günstigen Handelsmarken größer als im Online-Angebot», erklärt Tryba. Viele Anbieter setzen einen Mindestbestellwert voraus. Oft liegt er bei 40 Euro. Hinzu kommen Liefergebühren, die bei mehr als fünf Euro liegen können. «Teils verringern sich ab einer bestimmten Bestellsumme die Liefergebühren oder sie fallen ganz weg», sagt Bockholt. Einige Anbieter erheben für Gekühltes eine Extra-Gebühr. Es können also einige zusätzliche Kosten entstehen.
Fotocredits: Christin Klose,Verbraucherzentrale NRW,Anke Jacob
(dpa/tmn)