Mehrfache Befristung ohne Grund bleibt tabu
Karlsruhe – Schützenhilfe für Arbeitnehmer vom höchsten deutschen Gericht: Unternehmen dürfen nicht ohne Grund einen Beschäftigten wiederholt mit befristeten Arbeitsverträgen abspeisen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun in einem Beschluss das Verbot mehrfacher befristeter Verträge beim selben Arbeitgeber, das vom Bundesarbeitsgericht großzügig