Für getrennte Lebenspartner: Auch das Steuer-Splitting endet
Berlin – Ob eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe: Für das Finanzamt macht das kein Unterschied. Steuerlich werden beide Lebensformen gleich behandelt. Was heißt das? «Auch eingetragene Lebenspartnerschaften profitieren vom Ehegattensplitting», erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Damit gilt